Sören Behrens
Versicherungsberatung nach § 34 d Abs. 2 GewO
Reg.Nr.:D-19XU-RRGDY-35



ALLGEMEIN | UNTERNEHMEN UND INSTITUTIONEN | PRIVATHAUSHALTE | GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN | PRÜFUNG

Grundsätze der Berufsausübung

Aus der Erlaubnis nach § 34 d Abs. 2 der Gewerbeordnung und der Zugehörigkeit zum BVVB ergeben sich Berufspflichten, die weitgehend den Regelungen zur Berufsausübung und den Berufspflichten von Rechtsanwälten entsprechen. Den nachstehenden Bestimmungen sind alle Mitglieder des BVVB unterworfen.

Versicherungsberater sind unabhängige und neutrale Berater und Vertreter ihrer Mandanten in allen Versicherungsangelegenheiten und frei von Abhängigkeiten jeglicher Art, die ihre Berufsausübung beeinträchtigen.

Versicherungsberater üben ihren Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder diese Berufsordnung sie nicht besonders verpflichten.

Als unabhängige Berater in allen versicherungsrechtlichen Fragen werden Versicherungsberater ihre Mandanten gegenüber der Versicherungswirtschaft betreuen und vertreten, im ausschließlichen Interesse der Mandanten. Sie dürfen zur Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit keine Bindungen eingehen, die ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnten oder auch nur solchen Anschein erwecken und dadurch Anlaß zur Besorgnis der Befangenheit geben. Das gilt gleichermaßen für Mitarbeiter und Personen, die bei Beratung und beruflicher Tätigkeit mitwirken oder mit denen der Beruf gemeinsam ausgeübt wird.

Der Versicherungsberater ist zur Fortbildung verpflichtet.

Versicherungsberater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben Mitarbeiter und sonstige Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, zur Verschwiegenheit ausdrücklich zu verpflichten und anzuhalten.

Versicherungsberater sind gegen die aus ihrer Berufstätigkeit sich ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert.


Hinweise zum Datenschutz | Impressum | © Sören Behrens 2022